Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen the brnd spot (Marvin Binnig), Sitz und Geschäftsadresse: Moltkestr. 57c, 47877 Willich und den Vertragspartnern (im Folgenden auch Kunde). Es gelten ausschließlich die AGB von the brnd spot. AGB des Vertragspartners gelten nur, wenn the brnd spot deren Verwendung schriftlich zugestimmt hat. Eine vorbehaltlose Ausführung von Kundenaufträgen bei Vorliegen von Kunden-AGB bedeutet keine Zustimmung zur Verwendung der Kunden-AGB.

2. Vertragsinhalt

the brnd spot versteht sich als umfassender Dienstleister im Bereich Kommunikationsdesign. Vornehmliche Leistungsbereiche von the brnd spot sind Branding, Brand Consulting, Brand Management, Web-/UX-Design. Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung von the brnd spot. Er wird durch den schriftlichen Vertrag konkretisiert. Ein konkreter, vom Kunden erhoffter Erfolg ist nicht von the brnd spot geschuldet. the brnd spot darf zur Vertragserfüllung Dritte beauftragen (z.B. Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Lieferanten etc.). Die Beauftragung darf nach Zustimmung im Namen des Kunden erfolgen. Ist eine Leistung Dritter durch den Kunden beauftragt, berührt die Leistung Dritter aufgrund des direkten Vertragsverhältnisses zwischen Kunden und Drittem die Beratungsleistung von the brnd spot nicht.

3. Vertragsabschluss

3.1. Sofern eine Erklärung jedwelcher Art keine ausdrückliche Bezeichnung als Angebot bzw. Annahme enthält und sofern sie nicht außerdem an eine individuelle Rechtsperson gerichtet ist, liegt keine vertragsrechtliche Willenserklärung vor.

3.2. Alle Angebote von the brnd spot sind unverbindlich (freibleibend). Ein Vertrag mit the brnd spot kommt zustande, wenn ein textliches Angebot von the brnd spot vorliegt, das den Geltungsbereich und Inhalt des Auftrags in einer Leistungsbeschreibung darstellt, und das vom Kunden in Textform angenommen wird.

3.3. Diese AGB gelten als vereinbart, auch wenn im Angebot nicht darauf Bezug genommen wird. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, auch ohne Bezugnahme auf sie im Einzelfall.

3.4. Es gilt das Textformerfordernis für vertragswesentliche Vereinbarungen. Gleiches gilt für Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Durch Änderungen und/oder Ergänzung entstehende Mehrkosten sind vom Kunden gesondert zu vergüten.

4. Vertragsdauer, Vergütung

4.1. Die Vertragsdauer endet mit Erfüllung der Dienstleistung von the brnd spot. Eingeräumte Rechte (z.B. Nutzungsrechte) sind davon nicht betroffen.

4.2. Sofern der Kunde seine Mitwirkungspflicht verletzt, ist the brnd spot berechtigt, ihn in Verzug zu setzen. Dies erfolgt jedenfalls in Textform. Bei wiederholter oder andauernder Verletzung von Mitwirkungspflichten ist the brnd spot berechtigt den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall rechnet the brnd spot die bisher erbrachte Leistung ab.

4.3. Leistungen von the brnd spot werden in EUR abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart. Die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer wird aufgeschlagen. Sonstige Nebenkosten (z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten) sind zusätzlich vom Kunden zu vergüten.

4.4. Im Vorfeld eines Vertragsschlusses erbrachte Leistungen (z.B. Expertisen, Vorschläge, Skizzen etc.) sind vom Kunden gesondert – im Zweifel taxmäßig – zu vergüten (§ 612 Abs. 2 BGB).

4.5. Die Abrechnung erfolgt entsprechend des im Auftrag vereinbarten Zahlungsplanes. Ist ein Zahlungsplan nicht vereinbart, ist the brnd spot berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen abzurechnen. Eine Schlussrechnung wird mit Abschluss der Dienstleistungen gelegt.

4.6. Ohne anderweitige vertragliche Regelung sind Leistungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug fällig. Bei Verzug des Kunden darf the brnd spot dem Kunden das Recht der Nutzung der Leistungen untersagen.

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden von the brnd spot steht das Recht zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung nur dann zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis bestehen, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. § 369 HGB bleibt unberührt.

6. Nutzungs-, Urheber-, und sonstige (gewerbliche) Schutzrechte

6.1. Der Kunde garantiert Rechteinhaber sämtlicher von ihm an the brnd spot überlassener Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Präsentationen etc.) zu sein. Er stellt the brnd spot von etwaigen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei.

6.2. Soweit the brnd spot dem Kunden durch die Leistung die Nutzung von Rechten einräumt (Nutzungsrechte etc.) erfolgt dies nur im Verhältnis zwischen the brnd spot und dem Kunden und in vertraglich vereinbartem Umfang. Die anderweitige Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von the brnd spot zulässig. the brnd spot hat in letzterem Fall Anspruch auf eine erweiterte Vergütung.

6.3. Die Übertragung von Eigentumsrechten an Dienstleistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Der Eigentumserwerb erfordert eine gesonderte und gesondert vergütete Vereinbarung.

6.4. Dem Kunden stehen die vereinbarten Nutzungsrechte ausschließlich am bezahlten Endprodukt zu. Entwürfe, Skizzen bzw. in Planung befindliche Leistungen dürfen vom Kunden nicht genutzt werden.

6.5. the brnd spot garantiert nicht den Bestand von Rechten, die von Dritten im Auftrag des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung erworben werden. Für den Gewährleistungsfall tritt the brnd spot dem Kunden sämtliche Rechte gegenüber dem Dritten ab. Der Kunde stellt the brnd spot im Innenverhältnis von Ansprüchen dieser Dritten frei (z.B. wenn der Kunde von Dritten erworbene Leistungen/Rechte vertragswidrig nutzt).

6.6. Nicht bezahlte vertragliche Nutzungsrechte bleiben nach Vertragsbeendigung bei the brnd spot, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

7. Eigenwerbung

the brnd spot darf die von ihr erbrachten Leistungen branchenüblich zur Eigenwerbung nutzen.

8. Leistungspflicht von the brnd spot

8.1. the brnd spot stellt Leistungen ausschließlich in vereinbarter Form zur Verfügung. Offene Daten (z.B. unkompilierter Quellcode, 3D-, Illustrator-, InDesign- und Photoshop-Dateien) zur Weiterbearbeitung durch den Kunden werden unbeschadet ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher zu vergütender Vereinbarungen nicht übergeben.

8.2. Soweit die Leistung in digitaler Form zur Verfügung zu stellen ist, ist die Leistung erbracht, wenn sie per Datentransfer dem Kunden zugänglich gemacht wurde (z.B. zum Download per Link).

9. Social Media, Search Engine Marketing (SEM), Web Hosting

9.1. Bei Leistungen von the brnd spot, die vom Kunden in Sozialen Netzwerken genutzt werden sollen, haftet the brnd spot nicht dafür, dass die AGB der sozialen Netzwerke die Nutzung der Dienstleistung erlauben. Social Media AGB können den Dienstleistungen von the brnd spot entgegenstehen.

9.2. Nicht the brnd spot, vielmehr der Kunde wird Nutzer eines sozialen Mediums (facebook etc.). Deshalb empfiehlt the brnd spot dem Kunden, sich hinsichtlich der Nutzung von Sozialen Medien rechtlich beraten zu lassen.

9.3. the brnd spot bietet keine eigenen Webhosting Dienstleistungen an. In diesen Fällen versteht sich the brnd spot als Vermittler, die im Sinne des Kunden die Ziele dem externen Webhosting Unternehmen vermittelt. Für die Umsetzung ist the brnd spot nicht verantwortlich. Solange und soweit der Kunde auch ein Webhosting der Digitalanwendungen wünscht, so wird dies nicht durch the brnd spot im eigenen Namen umgesetzt. Der Kunde ermächtigt the brnd spot, im Auftrag und im Namen des Kunden einen Vertrag mit einem ordnungsgemäß ausgewählten Provider einen Webhosting-Vertrag zu schließen. Für ein Verschulden des Dienstanbieters haftet the brnd spot nicht.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden, Verhältnis zu Dritten

10.1. Es ist im Interesse des Kunden, an der Vertragserfüllung durch the brnd spot mitzuwirken. Der Kunde stellt the brnd spot sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung. Der Kunde prüft Entwürfe und gibt sie erforderlichenfalls frei. Sämtliche erforderlichen Mediendateien überlässt der Kunde the brnd spot in digitalem Format.

10.2. Sofern Dritte Leistungen für den Kunden erbringen (z.B. Architekten, Werkunternehmer [speziell IT-Firmen], Rechtsanwälte, Steuerberater usf.) haben sie diese Leistungen im Rahmen der am Ort der Nutzung der Leistung geltenden Rechtsordnung zu erbringen. the brnd spot schuldet nicht die Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften. Der Kunde ist für die Rechtskonformität der Drittleistung verantwortlich. Es wird empfohlen, dass der Kunde die Rechtskonformität der Drittleistung rechtlich prüfen lässt. Die Überwachung der Drittleistung durch the brnd spot ist von the brnd spot nicht geschuldet.

10.3. Leistungserbringende Dritte schließen direkt mit dem Kunden Verträge ab. the brnd spot ist berechtigt den Kunden beim Vertragsabschluss zu vertreten, wird aber nicht Vertragspartner. the brnd spot haftet nur dann für ein Auswahlverschulden, wenn the brnd spot zur Auswahl eines Dritten beauftragt wurde und in diesem Auftrag auch die Prüfung der Eignung zur Leistungserbringung enthalten ist. Der Kunde hat die Pflicht, Drittleistungen zu überwachen und zu prüfen, ggf. freizugeben bzw. abzunehmen.

11. Fristen, Termine, Verzug

11.1. Leistungsfristen oder Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind als Fixtermine schriftlich vereinbart.

11.2. Sofern die Leistung von the brnd spot sich verzögert, ohne dass the brnd spot dies zu vertreten hat, kommt the brnd spot auch bei vereinbarten Fixterminen nicht in Verzug. Anderes gilt nur, wenn the brnd spot einen Fixtermin schriftlich garantiert.

11.3. Nicht von the brnd spot zu vertretende Leistungsverzögerungen sind z.B. höhere Gewalt, Leistungsverzögerungen aufgrund von nicht erbrachten Drittleistungen bzw. verzögerter Mitwirkung des Kunden, Verhandlung von Änderungswünschen des Kunden u.ä.

11.4. Bei von the brnd spot zu vertretenden Leistungsverzögerungen hat der Kunde the brnd spot eine angemessene Frist zur Leistungserbringung einzuräumen. Bei nicht von the brnd spot zu vertretenden Leistungsverzögerungen verlängert sich in jedem Fall die Ausführungsfrist um die Dauer der nicht zu vertretenden Leistungsverzögerung.

12. Abnahme

12.1. Soweit the brnd spot im Einzelfall ein Werk schuldet, hat der Kunde nach Fertigstellung des Werkes die Abnahme zu erklären. Die Verweigerung der Abnahme ist nur bei Vorliegen von wesentlichen, dem Vertragsziel zuwider laufenden Mängeln zulässig. Die Ingebrauchnahme (z.B. bei Beauftragung von Dritten mit der Nutzung des Werks o.ä.) ersetzt die Abnahmeerklärung.

12.2. Es gilt die Abnahmefiktion, sofern der Kunde von the brnd spot zur Abnahme aufgefordert wurde, die Abnahme aber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Aufforderung nicht erklärt.

13. Gewährleistung, Leistungsstörung

13.1. the brnd spot liefert hauptsächlich Dienstleistungen im Bereich Kommunikationsdesign. Diese unterliegen vielfältigen tatsächlichen und rechtlichen Einschränkungen in Abhängigkeit u.a. vom jeweiligen Ort der Implementierung. the brnd spot übernimmt daher trotz sorgsamer Leistung keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit oder tatsächlich Umsetzbarkeit der Dienstleistung. Der Kunde ist für die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit (z.B. Baurecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, brandschutzrechtlichen Vorgaben u.ä.) und der tatsächlichen Durchführbarkeit (z.B. aufgrund von individuellen Umständen in der Bodenbeschaffenheit, brandschutzrechtlichen Vorgaben, Tektur, Versorgungssituation mit Strom, Serverkapazitäten u.a.) selbst verantwortlich. Sofern Nutzungs- bzw. Urheberrechte gewährt werden, haftet the brnd spot nicht für deren
rechtliche Zulässigkeit im Ausland.

13.2. Sollten Dritte Ansprüche gegen the brnd spot wegen Rechtsverletzungen stellen, stellt der Kunde the brnd spot im Innenverhältnis von Ansprüchen dieser Dritten frei.

13.3. Ist ein Werk abgenommen worden, gilt das Werk als mangelfrei, es sei denn der Kunde weist den Mangel unverzüglich nach.

13.4. the brnd spot haftet auch für ihre Erfüllungsgehilfen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Drittleistende sind keine Erfüllungsgehilfen, es sei denn the brnd spot hat sie in eigenem Namen mit der Leistungserbringung beauftragt.

13.5. Sofern während der Leistungserbringung durch the brnd spot bekannt wird, dass der zwischen den Parteien vereinbarte Vertragsinhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt oder die Vertragsausführung aus anderen Gründen für the brnd spot objektiv unzumutbar ist, besteht ein Kündigungsrecht für die Parteien. In diesem Fall behält the brnd spot den Zahlungsanspruch für den bereits geleisteten Teil.

14. Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmungen

14.1. Unbeschadet des Ortes der Leistungserbringung, des Ortes, an dem die Leistung genutzt wird, der Herkunft des Kunden oder eines Drittleistenden gilt für alle direkt mit the brnd spot geschlossenen Vereinbarungen deutsches Recht im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I). Gerichtsstand ist, soweit nicht anders vereinbart, Krefeld.

14.2. Die Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB oder eines Vertrages berührt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt diejenige wirksame Regelung, die dem – mutmaßlichen – Parteiwillen und wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Sämtliche Änderungen eines mit the brnd spot geschlossenen Vertrages – wie auch die Eingehung des Vertrages – bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.